sicher arbeiten mit Maschinen und Geräten

Ob auf Baustellen, in der Industrie oder in der Logistik – überall dort, wo Arbeitsmittel wie Krane, Hebebühnen oder Maschinen zum Einsatz kommen, spielt die Sicherheit eine entscheidende Rolle. Um Unfälle zu vermeiden und einen reibungslosen Betrieb zu gewährleisten, gibt es klare Vorschriften, an die sich Unternehmen halten müssen. Eine zentrale Richtlinie ist dabei die DGUV Regel 100-500, die praxisnahe Anweisungen zur Unfallverhütung gibt. Hier erfahren Sie alles Wichtige darüber.

 

Was ist die DGUV Regel 100-500?

Die DGUV Regel 100-500 – Betreiben von Arbeitsmitteln (vormals BGR 500) – ist eine Vorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), die sich mit dem sicheren Einsatz von Arbeitsmitteln befasst. Sie enthält praxisnahe Anweisungen zur Unfallverhütung und konkretisiert die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Unternehmen und Beschäftigte, die mit Hebebühnen, Kranen oder anderen technischen Geräten arbeiten, müssen diese Regel unbedingt beachten.

 

Wer muss sich an die DGUV Regel 100-500 halten?

Die Vorschrift richtet sich an eine Vielzahl von Verantwortlichen innerhalb eines Unternehmens, darunter:

  • Arbeitgeber/-innen, die Arbeitsmittel bereitstellen und für die Sicherheit ihrer Mitarbeitenden verantwortlich sind,
  • Sicherheitsbeauftragte, die für die Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen zuständig sind,
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die Unternehmen bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben unterstützen,
  • Bedienende von Maschinen, die für die sachgemäße Nutzung der Arbeitsmittel geschult werden müssen.

 

Warum ist die DGUV Regel 100-500 wichtig?

Unfälle mit Arbeitsmitteln können schwerwiegende Folgen haben – von Sachschäden bis hin zu Verletzungen oder gar tödlichen Unfällen. Die Einhaltung der DGUV Regel 100-500 minimiert diese Risiken, indem sie klare Vorgaben für die sichere Nutzung, Prüfung und Wartung von Arbeitsmitteln macht.

Ein sicherer Umgang mit Maschinen und Geräten hat zudem viele weitere Vorteile, wie:

  • Gesundheitsschutz: Durch die Vermeidung von Unfällen bleiben Mitarbeitende gesund und leistungsfähig.
  • Rechtssicherheit: Unternehmen, die sich an die Vorschriften halten, vermeiden Bußgelder und Haftungsrisiken.
  • Effizienzsteigerung: Gut gewartete Maschinen sind seltener defekt und sorgen für einen reibungslosen Arbeitsablauf.
  • positive Unternehmenskultur: Sicherheit am Arbeitsplatz steigert das Vertrauen der Mitarbeitenden und reduziert Fehlzeiten.

 

Inhalte der DGUV Regel 100-500

Die DGUV Regel 100-500 gliedert sich in mehrere Abschnitte, die konkrete Anforderungen und Sicherheitsmaßnahmen für verschiedene Arbeitsmittel und Maschinen behandeln.

 

1. Allgemeine Anforderungen an Arbeitsmittel

Alle Arbeitsmittel müssen sicher konstruiert, gewartet und geprüft werden. Unternehmen sind verpflichtet, nur überprüfte und für den vorgesehenen Einsatzzweck geeignete Maschinen bereitzustellen. Zudem müssen Beschäftigte regelmäßig geschult und unterwiesen werden, um Gefahren zu vermeiden. Zu den allgemeinen Sicherheitsanforderungen gehören:

  • eine sachgemäße und sichere Inbetriebnahme neuer Arbeitsmittel,
  • regelmäßige Wartungsarbeiten und Instandhaltungsmaßnahmen,
  • klare Betriebsanweisungen und Sicherheitskennzeichnungen an den Geräten sowie
  • Schulungen für alle Bedienenden.

 

2. Prüfpflichten und Instandhaltung

Arbeitsmittel müssen regelmäßig von befähigten Personen geprüft werden. Dabei wird zwischen drei verschiedenen Prüfarten unterschieden:

  1. regelmäßige Prüfungen: Sie erfolgen in festgelegten Intervallen und gewährleisten, dass die Geräte dauerhaft sicher genutzt werden können.
  2. anlassbezogene Prüfungen: Nach Reparaturen oder außergewöhnlichen Ereignissen müssen Geräte auf ihre Funktionalität kontrolliert werden.
  3. tägliche Sicht- und Funktionsprüfungen: Vor Arbeitsbeginn sollte eine kurze Kontrolle durch die Bedienperson erfolgen, um Schäden frühzeitig zu erkennen.

 

3. Spezifische Anforderungen für Hebebühnen und Krane

Gerade beim Einsatz von Hebebühnen, Arbeitsbühnen und Kranen gelten besondere Sicherheitsvorschriften, und zwar:

  • Bedienung nur durch speziell geschulte und unterwiesene Personen,
  • sichere Aufstellung der Maschinen auf festem Untergrund,
  • regelmäßige Wartung und Kontrolle der sicherheitsrelevanten Bauteile und
  • Einhaltung der zulässigen Tragfähigkeiten, um Überlastungen zu vermeiden.

 

4. Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Ein weiterer wichtiger Bestandteil der DGUV Regel 100-500 ist der Einsatz persönlicher Schutzausrüstung. Je nach Art der Tätigkeit müssen folgende Schutzmaßnahmen ergriffen beziehungsweise getragen werden:

  • Helme und Gehörschutz, um Verletzungen durch herabfallende Gegenstände oder Lärm zu vermeiden,
  • Sicherheitsgurte und Absturzsicherungen, insbesondere bei Arbeiten in großen Höhen, und
  • Hand- und Fußschutz, um Quetschungen und Schnittverletzungen vorzubeugen.

 

5. Notfallmaßnahmen und Erste Hilfe

Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen kann es zu Unfällen kommen. Unternehmen müssen daher sicherstellen, dass sie auf Notfälle vorbereitet sind. Dazu gehört, dass sie Erste-Hilfe-Material und Verbandkästen bereitstellen, Notfallpläne erstellen und kommunizieren sowie regelmäßige Schulungen und Übungen für Mitarbeitende durchführen.

 

Konsequenzen bei Nichtbeachtung

Wer die Vorgaben der DGUV Regel 100-500 nicht einhält, muss mit erheblichen Konsequenzen rechnen. Diese reichen von Bußgeldern über Haftungsrisiken bis hin zur Stilllegung von Betriebsabläufen. Zudem kann die Berufsgenossenschaft Regressforderungen stellen, wenn nachweislich Sicherheitsmängel vorliegen.

 

Sicherheit geht vor – jetzt Arbeitsmittel sicher nutzen!

Die DGUV Regel 100-500 ist eine unverzichtbare Grundlage für sicheres Arbeiten mit technischen Geräten. Sie stellt sicher, dass Hebebühnen, Krane und andere Maschinen sachgemäß genutzt und Risiken auf ein Minimum reduziert werden. Wenn Sie Arbeitsbühnen mieten, bietet SCHIRMER in Ulm Ihnen modernste und geprüfte Maschinen sowie eine umfassende Beratung zur sicheren Nutzung. Kontaktieren Sie uns jetzt für ein unverbindliches Angebot und maximale Sicherheit auf Ihrer Baustelle!